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Aufmerksamkeiten an Kunden
Bereits der Steuerberaterverband Hessen berichtete jüngst von einer durch die Finanzverwaltung Hessen verlautbarten, für die Praxis bedeutsamen
Vereinfachungsregelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen.
Im Rahmen des § 37b EStG soll ab sofort die für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40 € geltende Begünstigung (R 19.6 LStR 2011) auch für Zuwendungen des
Steuerpflichtigen an Dritte gelten. Mit einer Rundverfügung vom 10.10.2012 über Zweifelsfragen zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG
(Aktenzeichen: S 2297b A-1St 222) schafft die Oberfinanzdirektion Frankfurt so eine deutliche Erleichterung für die Praxis.
Für Geschenke, die im Wert über der Grenze liegen, empfehlen wir Ihnen ein Schreiben dem Geschenk beizulegen. Sie finden hierfür in der Anlage einen
Vorschlag zur Weiterbearbeitung.