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Kurzarbeit wird verlängert

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) zusammen mit zwei weiteren Verordnungen beschlossen.

Das Beschäftigungssicherungsgesetz wird nun im parlamentarischen Verfahren behandelt. Es soll gemeinsam mit den beiden Verordnungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Das Maßnahmenpaket umfasst folgende Komponenten:

Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie

Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung

Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit.

(BMAS / STB Web)

Artikel vom: 16.09.2020