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KfW-Schnellkredite für den Mittelstand beschlossen

Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

Der KfW-Schnellkredit könne nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten, so die gemeinsame Mitteilung von Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium und Kfw.

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 06.04.2020